Verfasst von:
Martin am
30.06.2011 11:48
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THEMA: Kilometergeld Selbstständiger Fahrzeug nicht Eigentum betriebliche Nutzung >50 |
Hallo,
ich bin Selbstständig und benutze das Fahrzeug meines Vaters. Nun wird im gesamten von mir mehr als 50% betrieblich gefahren als der Rest der Familie privat. Meiner Information nach müsste ich das Fahrzeug jetzt ins Firmenvermögen übernehmen und die tatsächlichen Kosten geltend machen anstelle des Kilometergeldes. Da das Fahrzeug nicht mir gehört, habe ich für die Instandhaltung sowie die Versicherung aber keine Rechnungen und könnte somit dies auch nicht geltend machen. Darf ich nun trotzdem das amtliche Kilometergeld abschreiben?
Vielen Dank und LG, Martin |
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Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
30.06.2011 13:30
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Verfasst von:
Martin am
01.07.2011 11:14
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THEMA: Kilometergeld Selbstständiger Fahrzeug nicht Eigentum betriebliche Nutzung >50 |
Geehrte Frau Hochweis,
erstmals vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Ich habe in der Zwischenzeit ein wenig das Internet durchforstet und bin auf folgende Begrifflichkeiten gestoßen: Zivilrechtlicher Eigentümer und Wirtschaftlicher Eigentümer. Hier soll es tatsächlich möglich sein, dass jemand als wirtschaftlicher Eigentümer eines Fahrzeugs angesehen wird, auch wenn es ihm sozusagen nicht gehört. Und trotzdem kann er dies ins Firmenvermögen übernehmen. Anscheinend ist das sogar in manchen Fällen eines Leasingvertrags möglich.
Auf meine Situation bezogen habe ich wie folgt verstanden: Wenn ich tatsächlich dieses Auto, wie mein eigenes beherrsche, die Anschaffung, Versicherung, Instandhaltung, Treibstoffkosten aus eigener Tasche bezahle, dann wäre ich sozusagen der wirtschaftliche Eigentümer und müsste in meinem Fall (mehr als 50% betrieblich) das Fahrzeug auch ins Firmenvermögen übernehmen und die tatsächlichen Kosten geltend machen.
Was sagen Sie zu dieser Info? LG, Martin |
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Verfasst von:
Weiß Veronika. Mag am
01.07.2011 11:23
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Verfasst von:
Martin am
01.07.2011 11:32
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Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
03.07.2011 10:29
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Verfasst von:
Rudolf Schnöll am
28.11.2013 11:28
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THEMA: Kilometergeld Selbstständiger Fahrzeug nicht Eigentum betriebliche Nutzung >50 |
Die Tochter einer Freundin hat von ihrer Mutter einen PKW gekommen den sie zum Zeitungszustellen nützt. Im Guten Glauben das sie das KMGeld bekommt hat sie ein Fahrtenbuch geführt. Die Tochter ist für alle Kosten aufgekommen (incl. Versicherung). Sie hat das Kilometergeld beim FA eingereicht. Nun der Schock - da sie die das Auto (sie wohnt in Wien wer fährt da schon privat mit dem Auto) mehr als 50 % beruflich genützt hat wurde ihr Ansuchen um Kilometergeld abgelehnt. Was nun machen sie hat keine Tankbelege etc. da sie geglaubt hat das sie mit Kilometergeld abrechnen kann.
Welchen Rat kann man ihr nun geben
Danke im Vorraus für Tipps |
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Verfasst von:
Teresa am
17.12.2014 21:20
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THEMA: Kilometergeld Selbstständiger Fahrzeug nicht Eigentum betriebliche Nutzung >50 |
auch ich nun eine Frage zu diesem Thema:
Ab Jänner werde ich im Auftrag der Landesregierung als selbständige Sachverständige arbeiten (kein Angestellten oder Beamtenverhältnis). Diese Arbeit bringt mir sog. Funktionsgebühren ein. Zu meinen Einsatzorten gelange ich mit einem Fahrzeug, für das ich zwar finanziell aufkomme, das allerdings nicht auf mich zugelassen ist. Ich werde sicherlich mehr als 50% der insgesamt gefahrenen Kilometer beruflich zurücklegen. Kann ich trotzdem (obwohl das Fahrzeug auf jemanden anderen zugelassen ist) km-Geld im Zuge der Einkommenssteuererklärung beantragen bzw. kann ich die tatsächlichen Kosten geltend machen, v.a. zahlt es sich aus, das Fahrzeug anzukaufen und die ausgaben dafür in die Steuer zu nehmen?
Danke im Vorhinein für Ihre Antwort! |
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